42 B42 Aktuell

Kreisverwaltung bietet weitere Akteneinsicht an

Die Kreisverwaltung stellt die Hauptakte zum Verfahren zusammen und hat eine weitere Akteneinsicht angeboten, einschließlich eines Einblicks in die Ausnahmegenehmigungen.

Mit Mitteilungen vom 4. November 2026 hat die Kreisverwaltung Neuwied erklärt, dass die Ausnahmegenehmigungen nach § 46 StVO inzwischen digital in einem Fachverfahren geführt werden. Die Hauptakte zum Antrag werde derzeit zusammengestellt; sobald sie vollständig sei, werde eine weitere Akteneinsicht ermöglicht. Dabei könnten auch Ausnahmegenehmigungen am Rechner erläutert werden.

Nach Angaben der Kreisverwaltung gibt es für die Ausnahmegenehmigungen keinen Papierordner; sie waren daher nicht Teil der am 25. August 2026 eingesehenen Akten. Die Überprüfung der Ausnahmegenehmigungen und Nachtauflagen für Ausnahmegenehmigungen nach § 46 StVO sind Teil des Antrags vom 7. August 2026. Die Antragsteller haben das Angebot am 4. November 2026 angenommen und zugleich um Einsicht in einzelne Genehmigungsbescheide sowie um eine Übersicht der erteilten Genehmigungen gebeten.

Ein Termin für die Akteneinsicht steht noch nicht fest. Ob und wann eine Entscheidung über den Antrag ergeht, ist derzeit offen.

Quellen: Mitteilungen der Kreisverwaltung Neuwied vom 4. November 2026; Schreiben der Antragsteller vom 4. November 2026.

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