42 B42 Aktuell

Akteneinsicht bei der Kreisverwaltung

Am 25. August 2026 wurde die mit dem Antrag beantragte Akteneinsicht gewährt. Rund 1.650 Seiten wurden digitalisiert und werden in den kommenden Wochen ausgewertet.

Am 25. August 2026 hat die Kreisverwaltung Neuwied Einsicht in die Akten zum Vorgang „Durchfahrtsverbot B 42" gewährt. Die Akteneinsicht war Bestandteil des Antrags vom 7. August 2026. Eingesehen wurden dreieinhalb Aktenordner; rund 1.650 Seiten wurden digitalisiert.

Die Unterlagen dokumentieren den Vorgang über mehrere Jahrzehnte. Sie werden in den kommenden Wochen sortiert, chronologisch geordnet und ausgewertet. Die Ergebnisse fließen in das laufende Verfahren ein.

Über wesentliche Erkenntnisse aus der Auswertung wird an dieser Stelle berichtet, soweit Datenschutz und schutzwürdige Belange Dritter dies zulassen. Die Entscheidung der Kreisverwaltung über den Antrag steht weiterhin aus.

Quelle: Akteneinsicht bei der Kreisverwaltung Neuwied am 25. August 2026.

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